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Hallenbad & Sauna: Öffnungszeiten während der Faschingsferien

25. Februar 2022. Am Samstag beginnen in Bayern die Faschingsferien. Zeit, mal wieder ins Hallenbad oder in die Sauna zu gehen.

Für den Besuch von Hallenbad und Sauna gilt seit 09. Februar die 2G-Reglung. Sie benötigen lediglich Ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis, ein zusätzlicher negativer Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt.

Die Besucherzahlen sind auch weiterhin begrenzt, aktuell liegt die Auslastungsgrenze bei 50 Prozent. Um langes Warten zu vermeiden, empfehlen wir, am besten schon vor Ihrem Besuch einen Blick auf die Bäder- und Saunaampel auf unseren Bäderseiten.

Eine Übersicht mit den Ferienöffnungszeiten können Sie hier herunterladen.

Die tagesaktuellen Öffnungszeiten und alles, was Sie sonst noch für Ihren Besuch bei uns wissen müssen, finden Sie auf unserer Sonderseite.

Bis bald im Hallenbad! 

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